Statik

 

Zur Vorlage für das zuständige Bauamt fertigen wir einen statischen Nachweis für Ihr Bauvorhaben an. 

 

Der statische Nachweis wird auf der Grundlage einer statischen Berechnung mit Last- und Tragfähigkeitsannahmen entsprechend der derzeit gültigen Normen angefertigt, 

Hierzu gehören u.a.: 

- Grundsätzliche Lastermittlung wie, in welcher Form und Größe die vorhandenen 

Bestandsbauteile belastet werden können 

- Anfertigen eines Positionsplans für das Tragwerk mit Eintragung der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe.

- Falls erforderlich, zeichnerische Darstellung der Konstruktion.

 

 

Planung und
 Bauanträge


Für Ihr Bauvorhaben fertigen wir einen Bauantrag zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. 

Sofern baurechtlich erforderlich holen wir eine Zustimmungserklärung der Nachbarn           oder eine Baulastenerklärung ein.

Anfertigung eines Bauantrags für die geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100,              hierzu gehören im Einzelnen:

 - Bauzeichnung gemäß §4 BauPrüfVO

- Berechnungen und Nachweise zur Geschossigkeit, GRZ, GFZ, Abstandsflächen

- Anschreiben an die Stadtverwaltung

- Vorlage unterschriftsreifer Bauantrag 

- Baubeschreibung

- Statistikbogen für den Bauantrag 

Wertermittlung

Wir ermitteln den Verkehrswert einer Immobilie anhand eines Wertgutachtens.
 

Dem Verkehrswertgutachten liegen anerkannte Bewertungsverfahren zugrunde und es wird im Sinne des § 194 Baugesetzbuch ausgeführt.

Im Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) ist der Verkehrswert gesetzlich definiert und
er ist zu verstehen als wahrscheinlichster Kaufpreis, der zur Zeit am Markt erzielt werden kann.

Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke,
sowie für grundstücksgleiche Rechte:

- Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)
- Wohnimmobilien
- Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum (z.B. Eigentumswohnungen)
- Erbbaurechte
- Bewertung von Rechten und Belastungen:
- Wohnungs- und Nießbrauchrechte
- Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
- Verrentung von Kaufpreisen
- Kapitalisierung von Renten
- Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen bzw.